Tel.: 02941-57096 | termin@zahnarzt-brune.de
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Zahnersatz

Kronen, Brücken oder herausnehmbarer Zahnersatz sind dann notwendig, wenn ein Zahn soweit zerstört …

Zahnersatz

 

Kronen

Ist ein Zahn soweit zerstört, dass er mit einer Füllung nicht mehr hergestellt werden kann, aber er ist noch erhaltungswürdig und erhaltungsfähig, bietet sich die Versorgung mit einer Zahnkrone an. Zur Aufnahme einer Krone muss der betreffende Zahn beschliffen werden. Die Krone wird anhand von Abdrücken im zahntechnischen Labor hergesellt. Im sichtbaren Bereich werden Kronen aus ästhetischen Gründen mit zahnfarbener Keramik verblendet. Mit der Krone wird die ursprüngliche Form des Zahnes wieder hergestellt.

Brücken

Eine Zahnlücke sollte grundsätzlich aus medizinischer und ästhetische Sicht wieder geschlossen werden. Dies dient der Erhaltung bzw. der Wiederherstellung ungestörter Kaufunktion und damit der allgemeinen Gesundheit. Je nach den Verhältnissen im Mund muss entschieden werden, ob die Versorgung mit einer festsitzenden Brücke sinnvoll ist. Wenn neben der Zahnlücke fest im Kiefer stehende, gesunde Zähne vorhanden sind, ist eine festsitzende Brücke angezeigt. Dabei handelt es sich um einen Zahnersatz, der an den die Lücke begrenzenden Zähnen mittels Krone fixiert wird, mit denen das Zwischenglied fest verbunden ist

Herausnehmbarer Zahnersatz

Wenn festsitzender Zahnersatz technisch nicht möglich ist, wird die Versorgung mit herausnehmbaren Zahnersatz notwendig. Sind noch eigene Zähne im Mund vorhanden, werden diese zum festeren Sitz des Zahnersatzes zum Teil oder ganz mit eingebunden. Sollten keine eigenen Zähne mehr im Mund stehen, bleibt die Versorgung mit totalem Zahnersatz, einer Vollprothese (= alternativ s.h. Implantate).

Das perfekte Zusammenspiel von Zahnmedizin und Zahntechnik ermöglicht die Ausstattung mit Zahnersatz, der so individuell angepasst wird, dass Kaufunktion und Ästhetik das Gebisses weitgehend wieder hergestellt werden können.